Der Begriff festverzinslich bedeutet aus Sicht des Kapitalgebers oder der Kapitalgeberin, dass eine Kapitalanlage über einen Teil des Investitionszeitraums oder über die gesamte Investitionsdauer hinweg einem zwischen Kapitalnehmer/in und Kapitalgeber/in fest vereinbartem Zinssatz zugrunde liegt (zum Beispiel bei festverzinslichen Anleihen). Demgegenüber unterliegen die Zinserträge bei variabel verzinslichen Kapitalanlagen Schwankungen.
- Abgeltungssteuer
- Absetzung für Abnutzung – AfA / Abschreibung
- act/act Zinsmethode (Taggenaue Zinsmethode)
- Angemessenheitsprüfung
- Anlageberatung
- Ausgabeaufschlag / Agio
- Effecta GmbH
- Einlagensicherung (gesetzliche)
- Emittentin
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere)
- Exit
- Inhaberschuldverschreibung / Schuldverschreibung / Anleihe
- Investmentfonds
- IPP (Independent Power Producer)
- Satellitenanlagen
- Schuldverschreibung
- Schwarmfinanzierung
- Sidechain
- Smart Contract
- Stückzinsen
- Sustainable Development Goals (SDG)