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Festverzinslich

Der Begriff festverzinslich bedeutet aus Sicht des Kapitalgebers oder der Kapitalgeberin, dass eine Kapitalanlage über einen Teil des Investitionszeitraums oder über die gesamte Investitionsdauer hinweg einem zwischen Kapitalnehmer/in und Kapitalgeber/in fest vereinbartem Zinssatz zugrunde liegt (zum Beispiel bei festverzinslichen Anleihen). Demgegenüber unterliegen die Zinserträge bei variabel verzinslichen Kapitalanlagen Schwankungen.

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