Der Begriff festverzinslich bedeutet aus Sicht des Kapitalgebers, dass eine Kapitalanlage über einen Teil des Investitionszeitraums oder über die gesamte Investitionsdauer hinweg einem zwischen Kapitalnehmer und Kapitalgeber fest vereinbartem Zinssatz zugrundeliegt (zum Beispiel bei festverzinslichen Anleihen). Demgegenüber unterliegen die Zinserträge bei variabel verzinslichen Kapitalanlagen Schwankungen.
Glossar