Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie etwa der Wind- oder Solarenergie. Seit seinem Inkrafttreten im April 2000 bildet das EEG die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Neben der Auszahlung der EEG-Vergütung an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen regelt es insbesondere den verpflichtenden Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen an das öffentliche Stromnetz sowie die vorrangige Abnahme von Strom aus erneuerbaren Quellen durch den zuständigen Netzbetreiber.
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