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Stückzinsen

Stückzinsen dienen als Ausgleich für den Vorteil eines Anlegers oder einer Anlegerin dem/der – obwohl er oder sie die Teilschuldverschreibungen erst während des Zinslaufes gezeichnet hat -, zum nächsten Zinstermin Zinsen für einen vollen Zinslauf ausgezahlt werden. Ihm oder ihr würden eigentlich nur anteilig die Zinsen für den Zinslauf zustehen, daher werden Stückzinsen für die Differenz erhoben. Im Rahmen der persönlichen Steuerschuld des Anlegers oder der Anlegerin kann diese/r die Stückzinsen als negative Einnahmen geltend machen und mit erhaltenen Zinsen verrechnen.

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