Stückzinsen dienen als Ausgleich für den Vorteil eines Anlegers dem – obwohl er die Teilschuldverschreibungen erst während des Zinslaufes gezeichnet hat -, zum nächsten Zinstermin Zinsen für einen vollen Zinslauf ausgezahlt werden. Ihm würden eigentlich nur anteilig die Zinsen für den Zinslauf zustehen, daher werden Stückzinsen für die Differenz erhoben. Im Rahmen der persönlichen Steuerschuld des Anlegers kann dieser die Stückzinsen als negative Einnahmen geltend machen und mit erhaltenen Zinsen verrechnen.
Glossar