Bei einer Direktvermarkung wird der von Erneuerbare-Energien-Anlagen eingespeiste Strom an der Strombörse gehandelt und dort zum Marktwert verkauft. Die Verkaufserlöse werden von einem Stromhändler, dem sogenannten Direktvermarkter, gegen ein Entgelt an den Anlagenbetreiber ausgezahlt. Wenn die Marktwerte aus der Direktvermarktung unterhalb der gesetzlich garantierten EEG-Vergütung der Erzeugungsanlagen liegen, wird die Differenz vom Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet sich die Erzeugungsanlage befindet, durch die Zahlung der Marktprämie beglichen. Die Direktvermarktung ist für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt verpflichtend.
Wie der Strompreis der Strompreis prinzipiell entsteht, erfährst du in diesem Blogbeitrag.