Es handelt sich um eine Form der Schuldverschreibung (Anleihe). Die Emittentin der Inhaberschuldverschreibung verpflichtet sich, dem Inhaber oder der Inhaberin der Anleiheurkunde die vereinbarten Zinsen zu zahlen. Wird die Inhaberschuldverschreibung fällig ist er oder sie außerdem dazu verpflichtet, diese zum aktuellen Kurs zurückzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen sind vergleichsweise einfach zu übertragen und werden nicht an der Börse gehandelt.
Anders als Aktien gewähren Schuldverschreibungen keine gewinnabhängige Dividende, sondern einen in der Regel festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Zum Ende der Laufzeit besteht ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen zum Nennwert, das heißt in voller Höhe.
Der Rückzahlungsbetrag unterliegt somit auch keinen etwaigen Kursschwankungen, wie man sie etwa von der Börse kennt. Auch vor Ablauf der Laufzeit können Schuldverschreibungen jederzeit übertragen, von einem Kaufinteressenten oder einer Kaufinteressentin erworben, an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Die Schuldverschreibung ist unterteilt in Teilbeträge, die sogenannten Teilschuldverschreibungen. Die Höhe dieses Betrags wird vor der Emission festgelegt.