Die gesetzliche Einlagensicherung basiert auf dem Einlagensicherungsgesetz (EinSig). Das Sparguthaben von Bankkund/innen, das auf zum Beispiel Giro- oder Tagesgeldkonten liegt, ist dadurch bis zur Summe von 100.000 Euro geschützt (beispielsweise im Falle einer Insolvenz der Bank). In Ausnahmefällen und vorübergehend wird der Schutz auf 500.000 Euro pro Kund/in und Kreditinstitut erhöht. Die Einlagensicherung wird durch die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft der Kreditinstitute bei der „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“ gewährleistet.
Einlagensicherung im Bezug auf Kapitalmarktprodukte
Kapitalmarktprodukte sind stets mit Risiken verbunden, die im äußersten Fall zum Totalverlust der Anlage führen können. Kapitalmarkprodukte sind von der Einlagensicherung nicht abgedeckt. Aus diesem Grund weisen wir bei unseren Produkten auch immer ausdrücklich auf die Risiken hin (Warnhinweis). Während man bei (abgesicherten) Girokonten einen vergleichsweise niedrigen Zinssatz erhält, gibt es bei unseren Kapitalmarktprodukten aufgrund des höheren Risikos auch eine höhere, risikoadäquate Rendite. Vorsicht sollte man bei Angeboten walten lassen, bei denen der Risiko- bzw. Warnhinweis fehlt und gleichzeitig mit hohen Zinsen geworben wird.