Ein qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass durch Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals bei der Emittentin kein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden darf.
Glossar
Glossar
Ein qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass durch Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals bei der Emittentin kein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden darf.